Chancengleichheit

Die Föderalverwaltung möchte sowohl die Vielfalt der Gesellschaft repräsentieren als auch alle Talente in die Lage versetzen, ihr volles Potenzial zu entfalten, um die Inklusion zu fördern. Dadurch will sie ihre Werte vermitteln und eine Vorbildfunktion in der Gesellschaft erfüllen.

Chancengleichheit ist ein grundlegendes Prinzip unserer Auswahlmethoden. Mit diesen Methoden stellt die Föderalverwaltung sicher, dass Hautfarbe, Herkunft, Alter, Geschlecht, religiöse Überzeugungen oder Behinderung bei der Einstellung zukünftiger föderaler Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Rolle spielen.

Unsere Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit

Bereits seit vielen Jahren investiert der FÖD BOSA umfassend in Maßnahmen zur Gewährleistung der Chancengleichheit für alle Bewerberinnen und Bewerber. Dies beinhaltet insbesondere die Anpassung der Auswahltests. Erfahren Sie, was wir tun, um den Zugang zur Beschäftigung für alle zu gewährleisten.

  • Angemessene Vorkehrungen für Tests

    Die Föderalverwaltung will allen Talenten eine Chance geben. Dies kann unter anderem durch „angemessene Vorkehrungen“ bei den Auswahlverfahren für Menschen mit Behinderungen, Lernstörungen oder Krankheiten erreicht werden.

  • Priorität bei der Einstellung (nur bei föderalen Auswahlverfahren)

    Die föderalen Einrichtungen haben sich zum Ziel gesetzt, mindestens 3 % Mitarbeitende mit einer Behinderung zu beschäftigen. Aus diesem Grund geben Einrichtungen, die dieses Ziel noch nicht erreicht haben, dieser Zielgruppe bei der Einstellung Vorrang.

  • Vorkehrungen für schwangere oder stillende Personen

    Müssen Sie einen Auswahltest absolvieren und sind schwanger oder stillen Ihr Kind? Dann können Sie bestimmte Vorkehrungen beantragen, etwa den Zugang zu einem Stillzimmer oder die Möglichkeit, Pausen einzulegen.

    Senden Sie mindestens eine Woche vor dem Testtermin eine E-Mail an adapt.test@bosa.fgov.be, damit Ihr Antrag in Abhängigkeit von Ihren Bedürfnissen und den vorhandenen Möglichkeiten geprüft werden kann.

  • Hilfe bei der Formulierung von Anträgen auf Anpassung des Arbeitsplatzes

    Wenn Sie eine Anpassung Ihres Arbeitsplatzes wünschen, können Sie Ihren zukünftigen Arbeitgeber bei Dienstantritt darüber informieren. Beachten Sie bitte, dass Ihr zukünftiger Arbeitgeber nicht automatisch informiert wird.